Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Werbung von neuen Kunden (nachstehend: “Neukunden”) bei der Divizend GmbH (nachstehend: “Divizend”) durch bestehende Kunden von Divizend (nachstehend: “Bestandskunden”) über das Programm “Freunde einladen” (nachstehend: „das Programm“). Diese Sonderbedingungen werden in den jeweiligen Bedingungen des Programms (nachstehend: “Programmbedingungen”) spezifiziert. Die Programmbedingungen werden Bestandskunden auf der Plattform angezeigt.
(a) Neukunde und Bestandskunde müssen verschiedene natürliche und volljährige Personen sein und in Ländern steueransässig sein, in denen Divizend Dienstleistungen anbietet.
(b) Zur Vermeidung von Unklarheiten: Bestehender Kunden können nicht sich selbst als Kunden empfehlen.
(c) Der Bestandskunde ist bereits Kunde bei Divizend. Neukunde ist jeder Kunde, der den Anmeldeprozess auf www.divizend.com nicht vollständig abgeschlossen hat.
(d) Die Kundenbeziehung des Bestandskunden mit Divizend muss bis zum Erhalt des Bonus bestehen.
(a) Für die Werbung eines Neukunden erhält der Bestandskunde einen Bonus. Abhängig von den auf der Plattform spezifizierten Programmbedingungen zum Zeitpunkt der Erfüllung dieser Bonusbedingungen kann neben dem Bestandskunden auch der Neukunde einen Bonus erhalten (zusammen nachstehend: “Bonusberechtigte”). Der Bonus besteht in einem prozentualen Rabatt auf eine Quellensteuerrückerstattung. Die Höhe des Rabattes ist abhängig von den auf der Plattform spezifizierten Programmbedingungen zum Zeitpunkt der Erfüllung dieser Bonusbedingungen.
(b) Ein Bestandskunde wirbt einen Neukunden, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind:
(a) Jeder bestehende Kunde kann Prämien nur bis zu einer Obergrenze von 50 % aufsummieren. Alle zusätzlichen Prämien müssen für eine weitere Rückerstattung verwendet werden.
(b) Das Programm wird nur für persönliche und nichtkommerzielle Zwecke eröffnet.
(c) Der Neukunde kann im Rahmen seiner Anmeldung nur einen persönlichen Empfehlungscode nutzen. Jeder Neukunde kann sich nur über einen Registrierungslink anmelden, wobei der zuletzt verwendete Empfehlungslink maßgeblich ist.
(d) Sind die Bedingungen aus Ziff. 2. nicht innerhalb eines Jahres erfüllt, nachdem der Bestandskunde den generierten Einladungslink erhielt, wird Divizend diesen Link löschen. Ein Bonus wird dann nicht mehr gezahlt.
(a) Mit dem Programm geht keine rechtlich bindende Verpflichtung der Divizend einher.
(b) Divizend behält sich vor, das Programm jederzeit ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu beenden.
(c) Die Änderung oder Beendigung des Programms wird auf der Website verlautbart und tritt mit Verlautbarung in Kraft.
(d) Divizend wird nach eigenem Ermessen auch einzelne Kunden von der Kundenwerbeaktion ausschließen, wenn diese missbräuchlich oder betrügerisch vorgehen oder gegen die Bedingungen oder Einschränkungen des Programms verstoßen. Eine Begründung des Ausschlusses durch Divizend ist nicht erforderlich.
(e) Auf das von Divizend angebotene Programm findet deutsches Recht Anwendung.
(f) Eingeleitete Freunde-Empfehlungen, die ein (1) Jahr ab Empfehlung noch anhängig sind, werden gelöscht.
(g) Für den Fall, dass eine kommerzielle Nutzung des Programms oder eine öffentliche Verbreitung durch den Bestandskunden Divizend erst nach Auszahlung bekannt wird, wird Divizend den rabattierten Betrag vom Kunden zurückverlangen.